Bereich

Preise für Spots im Radio und in Podcasts finden Sie im Bereich Audio. Sendezeitpunkte können für jeden Rundfunksender stundengenau gewählt werden.

Honorare von Sprechern

Sprecher sind in der Vereinigung deutscher Sprecher organisiert und nach einem bestimmten Index kategorisiert. Die Vereinigung deutscher Sprecher e.V. ist die Berufsvertretung für Werbe- Synchron-, Event- und Off-Sprecher aus Deutschland. Bei den Honoraren wird zwischen „Layout-Honoraren“ und „Verwertungshonoraren“ unterschieden, zudem wird in verschiedene Einsatzbereiche unterteilt (z.B. Funk, TV, Kino). Auf der Internetseite der Vereinigung finden Sie unter anderem viele Hörbeispiele und können nach verschiedenen Kriterien der gewünschten Stimme suchen: https://www.sprecherverband.de

Die Kosten für Sprecher in verschiedenen Preiskategorien finden sie im Bereich Honorare > Sprecher

Kalkulation von Radiospots

Der Hörfunk ist ein relativ günstiges Werbemedium: Die Schaltkosten für einen Radiospot betragen nur ungefähr 1/6 der Kosten für einen TV-Spot (bei vergleichbarer Zielgruppe). Die Preise für einen Spot werden pro Sekunde angegeben und variieren nach Tageszeit, Wochentag und Sender. Je höher die Hörerzahl, desto höher auch der Preis. Die Primetime bei Radiosendern liegt zwischen 6 und 9 Uhr morgens. Die Preise für die Produktion eines Radiowerbespots variieren mit der Reichweite des Senders. Je größer die Reichweite, desto höher auch die Kosten für einen Radiosprecher oder eine Melodie, da sich bei einer größeren Verbreitung Stimmen und Melodien schnell „abnutzen“ können. Die Kosten für die Produktion sind um ein Vielfaches höher als die Kosten für die Ausstrahlung.

Die Kosten für die Produktion von Radiospots finden Sie im Bereich Honorare > Tonstudios

Musiklizenzierung für Radio-Spots

Bei der Verwendung von Musik in Werbespots muss darauf geachtet werden, dass alle erforderlichen Rechte eingeholt werden. Komponisten und Texter sind die Urheber eines Titels und räumen meist den Musikverlagen die Wahrnehmung der Urheberrechte (auch Verlagsrechte genannt) ein. Die Musiker hingegen besitzen die Leistungsschutzrechte (auch Masterrechte genannt) an Ihren Aufnahmen. Diese werden oft von Plattenfirmen verwaltet. Die Verwertungsgesellschaft GEMA besitzt Berechtigungsverträge mit den Urhebern und den Musikverlagen hinsichtlich der öffentlichen Aufführung. Die GVL, Verwertungsgesellschaft der Plattenfirmen, ist nur in seltenen Fällen in den Klärungsprozess involviert.

Möchte man nun einen Titel in einer Werbung verwenden, muss man diese Nutzung in den meisten Fällen also bei dem entsprechenden Musikverlag, der GEMA sowie der Plattenfirma anfragen. Welcher Verlag zuständig ist, lässt sich auf www.gema.de mit Hilfe der Musikrecherche herausfinden. Die Lizenzgebühren zur Nutzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten werden für die Werbenutzung einzeln und individuell verhandelt. Oft ist das Brutto-Media-Budget die Grundlage für die Berechnung. Für die grobe Einschätzung kann ein einstelliger Prozentwert angesetzt werden. Das Brutto-Media-Budget (auch Brutto-Media-Volumen genannt) beschreibt den Wert sämtlicher Spot-Schaltungen aller genutzten Medienkanäle. Die Gebühr für die Aufführungsrechte wird von der GEMA nach einem komplexen Schlüssel separat erhoben. Weitere Faktoren, die Einfluss auf die Höhe der Lizenzgebühren haben können sind: Lizenzzeitraum, Lizenzgebiet(e), Nutzungslänge des Titels, Bekanntheit des Titels, Umfang der Medien, in denen der Titel in Verbindung mit dem Spot stattfindet.

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