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Honorare und Stundensätze, sowie Kosten für die gängigen Agentur/Design-Aufgaben in Werbung und PR finden Sie im Bereich Honorare

Corporate Design

… ist ein Teilbereich der Corporate Identity. Es beinhaltet das gesamte Erscheinungsbild eines Unternehmens. Die einheitliche optische Darstellung nach innen und außen ist ein Schlüsselbestandteil der Markenentwicklung und -führung. Bestandteile des Corporate Designs sind vorrangig die Gestaltung der Kommunikationsmittel, der Geschäftsausstattung, Produktverpackungen, Internetseiten, Social-Media-Accounts, des Fuhrparks und evtl. der Berufskleidung der Mitarbeiter.

Die Kosten für Corporate Design, Redesign, Logo-Entwicklung, Geschäftsdrucksachen usw. finden Sie im Bereich Honorare unter Agentur/Design.

Corporate Identity

… beschreibt das Selbstverständnis eines Unternehmens in seinen Zielen, seinen Werten und der wörtlichen und bildlichen Kommunikation. Die Unternehmens-Identität wird häufig in einem Styleguide, meist auch zusammen mit dem Corporate Design, ausführlich beschrieben.

Die Kosten für Corporate Design, Redesign, Logo-Entwicklung, Geschäftsdrucksachen usw. finden Sie im Bereich Honorare unter Agentur/Design.

Nutzungsrechte Design/Kreation

Faktoren für Nutzungsrechte

Die im Etat-Kalkulator angegebenen Honorare beziehen sich auf die Übertragung des "einfachen" Nutzungsrechts. "Einfach" bedeutet, dass die Nutzung auf den jeweils im Vertrag definierten Einzelauftrag bemessen ist. Eine medienübergreifende Mehrfachnutzung oder eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr wird durch Zahlung entsprechender Honorarzuschläge abgegolten. Es wird dringend empfohlen, den Umfang der übertragenen Nutzungsrechte (räumlich und zeitlich) bei Auftragserteilung zu vereinbaren.

Bei vertragslosen Auftragsverhältnissen ist es für Kreative, trotz neuer Gesetzgebung, oft nicht leicht, zufriedenstellende Nachforderungen bei Gericht durchzusetzen.

Als grobe Werte können für die Erweiterung der Nutzungsrechte folgende Faktoren in Erwägung gezogen werden.

Formel: Designhonorar x Nutzungsfaktor

Geografische Erweiterung

Europa: Faktor 2
Weltweit: Faktor 3 - 4

Zeitliche Erweiterung

mehr als 5 Jahre: Faktor 2 - 2,5
unbegrenzte Zeit: Faktor 2,5 - 3

Service-Fee, Handling, Agenturprovision

Es existieren verschiedene Modelle und Praktiken an Berechnungssystemen, abhängig von der individuellen Vereinbarung zwischen Agentur und Auftraggeber. Hier die gängigen:

1. Die Agentur handelt mit Verlagen, Media-Dienstleistern und/oder anderen Fremdanbietern eine Vermittlungsprovision von üblicherweise 15% aus. Bei entsprechender Beauftragung durch die Agentur wird diese Vergünstigung an den Werbungtreibenden (Kunden) weitergegeben. Dafür berechnet die Agentur beispielsweise 17,65 % Service-Fee

  • auf den gesamten Nettoumsatz des Werbungtreibenden oder
  • auf alle Fremdkosten oder
  • auf alle streufähigen Medienpositionen (sprich alle Schaltkosten für Anzeigen, Plakate, TV- oder Rundfunk-Spots).

2. Die Agentur verzichtet auf die Service-Fee und behält die Agenturprovisionen der Fremdanbieter ein. Fremdrechnungen werden also von der Agentur abzüglich 15% bezahlt, aber voll an den Kunden weiterberechnet.

3. Die Mischform der oben genannten Abrechnungssysteme gestaltet sich durch das Einbehalten der Agenturprovision bei Anzeigen-, Spot- und Plakat-Schaltkosten und das Berechnen von 2-5 % Service-Fee auf Druck-/Produktionskosten sowie auf Fremdkosten wie Fotografen usw.

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