vierte Umschlagseite (bevorzugte Anzeigenplatzierung), auch: Back Cover, ➔ Umschlagseiten.
weicher Übergang von einer Bild- oder Tonfolge zur anderen (➔ FFF).
Werbeträger-Reichweite, die über die definierte Zielgruppe hinausreicht und deshalb ➔ Streuverlust verursacht, ➔ Reichweite, ➔ Überschneidungen, ➔ Unterdeckung.
Zur vermeidung von Blitzern werden bei aneinandergrenzenden Flächen die hellen Flächen etwas vergrößert.
(auf Plakaten) ➔ Tektur.
Medien, die über ihren regionalem Erscheinungsort hinaus verbreitet sind, im Gegensatz zur ➔ Regionalpresse.
Zwei oder mehrere Werbemittel oder Medien mit dem gleichen Angebot erreichen dieselbe Zielperson. Beim Einsatz unterschiedlicher Werbemittel treten zwangsläufig Deckungsüberschneidungen auf, die analysiert werden müssen, um Erfolgskontrollen durchführen zu können. Ü. erhöhen zwar die Kontakthäufigkeit, führen aber nicht zwingend zu einem proportionalen Erfolgszuwachs. ➔ Überdeckung, ➔ Unterdeckung.
Synonym: Uhrensäulenwerbung. Typ der Außenwerbung, der sich öffentlich aufgestellter Uhren als Werbefäche bedient. Die Werbung wird bei Säulenuhren an allen vier Seiten angebracht.
ein zum Kultobjekt avanciertes Produkt, das vorwiegend aus Image-Gründen oder anderen nicht-rationalen Gründen gekauft wird (bei Autos z.B. Mini-Cooper).
Zusammenfügen von einzelnen Satz- und Bildelementen zu ganzen Seiten, heute meist per Computer (➔ Desktop-Publishing, ➔ Filmmontage).
für die Kalkulation notwendige Vorausberechnung des Umfanges eines zukünftigen Druckwerkes anhand vorliegender Manuskripte und Abbildungen.
wichtiges Kriterium innerhalb der Mediaplanung: die Umgebung, in der Werbemittel (Anzeigen, Spots, Plakate u.a.) zum Einsatz kommen. Beispiel: eine Antiraucherkampagne, die junge Leute ansprechen soll, braucht,
a) ein adäquates mittelbares Umfeld: Jugendzeitschriften, Diskotheken, Kinos etc.,
b) ein unmittelbares Umfeld: die richtige redaktionelle “Nachbarschaft“ zur Anzeige, das passende Kinoprogramm etc.
Registrierung subjektiver Sachverhalte, um anschließend eine Auswertung vorzunehmen. Sowohl schriftlich, mündlich oder fernmündlich möglich. Meist findet die U. als Interview in persönlicher Form statt. Anzahl und Auswahl der Befragten bestimmt der ➔ repräsentative Querschnitt der zu untersuchenden ➔ Zielgruppe. (Marktforschung).
Film, der beim Entwickeln ein ➔ Dia-Positiv ergibt (im Gegensatz zum ➔ Negativfilm).
Unique Marketing Proposition; eigenständige Marketingkonzeption für ein einzelnes Produkt, das dadurch eine besondere Alleinstellung im Markt erreichen soll.
Gesamtwert der abgesetzten Erzeugniseinheiten oder Dienstleistungen innerhalb einer festgelegten Periode. Der U. ist wesentlicher Bemessungsfaktor zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens und Merkmal der Betriebsgröße. Allerdings sagt der U. nichts über den ➔ Gewinn aus.
die vier Seiten des Umschlages einer Drucksache. Bei Zeitschriften oder Zeitungen bevorzugte Anzeigenplätze. Titelseite: Front Cover, Rückseite (➔ U 4): Back Cover.
Wendeart des Druckbogens. Greiferrand wechselt, Seitenmarke bleibt gleich.
Die Umwandlungsquote gibt an, wie viele Interessenten gewonnen wurden, letztendlich auch zu Käufern geworden sind.
gewinnt immer mehr Bedeutung in der Produkt- und Marketingkonzeption. Der U. wird eines der wesentlichen Momente zukünftiger Planungen sein (➔ Ökologie).
➔ Gütesiegel (Abb.).
sind (Druck-)Farben in Schwarz, Grau oder Weiß.
Werden zwei gleiche Adressen (Dubletten) wärend eines Abgleichs nicht erkannt, so spricht man von Underkill.
Bildunterschrift.
Untertreibung. Zurückhaltende werbliche Aussage. Gegensatz: ➔ Overstatement.
Naturpapier mit etwas rauer, ungleichmäßiger Oberfläche. ➔ Gestrichenes Papier, ➔ Papier.
Integration von E-Mail, Fax, SMS und Telefon. Beim Vollständigen Unified Massaging kann jede Art von Nachricht auf jedem Endgerät ausgegeben werden: E-Mails und Faxe werden maschinell am telefon vorgelesen, Telefonanrufe als E-Mails oder Faxe versandt usw.
Einzelexemplar, Original.
ein nur ein einziges Mal geschaltetes Werbesujet (z.B. innerhalb einer Anzeigenserie).
➔ UMP.
➔ USP.
Einzigartigkeit (z.B. einer Marke); ➔ Markenname, ➔ USP.
Unter dem Stichwort UAP sind insgesamt vier großflächige Werbeformate mit 728 x 90, 160 x 600, 300 x 250 und 180 x 150 Pixeln zusammengefasst. Diese Formate werden sich sicherlich in naher Zukanft genauso durchsetzen wie die bisherigen bereits bakannten Formate.
unerlaubte Geschäfts- und Werbepraktiken, die vom Gesetz gegen den U.W. (UWG) verfolgt werden, um nicht nur die Freiheit des Wettbewerbs zu schützen, sondern besonders auch die Interessen der Konsumenten. Beispiele unlauteren (sittenwidrigen) Wettbewerbs:
– Ausübung eines psychologischen Kaufzwanges (z.B. wenn die Preisausschreibenteilnahme vom Geschäftsbesuch abhängig gemacht wird),
– irreführende Angaben (auf Produkten in der Werbung u.a.),
– ➔ vergleichende Werbung in herabsetzender oder irreführender Weise,
– Mogelpackungen (die eine größere Füllmenge vortäuschen),
– Fantasie- bzw. “Mondpreise“ (die offensichtlich nicht erzielt werden können und scheinbar hohe “Rabatte“ ermöglichen),
– Kopplung redaktioneller Beiträge mit Anzeigenaufträgen,
– reißerisches Kundenanwerben, das zu unüberlegten Käufen verführt (auch wenn kein ➔ psychologischer Kaufzwang ausgeübt wird),
– Zugaben und Geschenke (ausgenommen sind Gegenstände von “geringerem Wert“, die möglichst durch Firmenaufdruck als “Werbemittel“ erkennbar gemacht sein sollen oder solche Zugaben, deren Wert gesondert ausgewiesen wird. Ebenfalls ausgenommen sind Weihnachts- und Jubiläumsgeschenke oder Geschenke zu besonders ausgewiesenen Anlässen),
– große Gratisproben, die einen ➔ psychologischem Kaufzwang ausüben,
– fortgesetzte Gewährung von Sonderprämien und/oder hohen ➔ Rabatten,
– Räumungs- und Sonderverkäufe ohne zutreffenden Anlass,
– Dumpingpreise, die allein die Aufgabe haben, den Wettbewerb auszuschalten (ruinöse Konkurrenz),
– kostenlose Werbeexemplare über einen längeren Zeitraum hinweg,
– Lockvogelwerbung,
– Chiffreanzeigen oder sonst wie verdeckte Anzeige von Firmen und Vollkaufleuten (Ausnahme: Stellenanzeigen),
– Falschwerbung durch wissentlich unwahre Angaben,
– absichtliche Herbeiführung einer Firmen-/ Markenzeichenverwechslung (um am Erfolg anderer zu partizipieren),
– Werbung, die sich der Angst, Trauer oder anderer elementarer Gefühle in unangemessener Weise bedient (z.B. Versicherungsgesellschaft, die mit zu erwartenden Katastrophen, Schicksalsschlägen u.a. “droht“, um zu Vertragsabschlüssen zu kommen),
– Anschwärzung, üble Nachrede,
– Ausnutzung von Spielleidenschaft u.a.
Im Falle von Nachfragen oder eines sich anbahnenden Streits kann zur vorgerichtlichen Klärung die Zentrale zur Bekämpfung des Unlauteren Wettbewerbs e.V., Frankfurt/M., angerufen werden. Diese Institution wird von den Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbänden und Einzelunternehmen getragen. Nächste Instanz wären die Schlichtungsstellen der Industrie- und Handelskammern. Ebenfalls zuständig für Streitfragen im gerichtlichen Vorfeld ist der ➔ Deutsche Werberat. ➔ Werberecht. S. auch: Anhang ➔ Wettbewerbsrecht, ➔ Gefühlsbetonte Werbung, ➔ Geschmacklose Werbung, ➔ Kopplungsangebote, ➔ Rufausbeutung, ➔ Sonderveranstaltungen, ➔ Sonderangebote. ➔ Sittenwidrigkeit, ➔ Straßenwerbung, ➔ Telefaxwerbung, ➔ Telefonwerbung, ➔ Werberecht, ➔ Verschenken von Waren, ➔ Vorspannangebote.
Kosten verursachende Stelle, deren Tätigkeit nicht direkt der Produktion zuzuordnen ist. Die Kosten dieser Stellen (z. B. Buchhaltung, Hausmeister) müssen auf die produktiven Kostenstellen umgelegt werden.
Der Begriff stammt ursprünglich aus der analogen Reprotechnik. Das Umfeld dient zur Schärfung der Abbildung, durch die Maskierung wird die Schärfe des Bildes erhöht.
Werbeträger-Reichweite, die nicht vollständig die definierte Zielgruppe abdeckt und deshalb ➔ Streulücken verursacht, ➔ Reichweite (Mediaplanung). ➔ Überdeckung, ➔ Überschneidungen
alle elektronischen Medien und Geräte, die der Unterhaltung (meist im privaten Bereich) dienen, wie Radio, Fernsehen, Video, CD u.a.; die U. kann mit Werbung gekoppelt werden. ’Bildplatte.
Bezeichnung für Buchstabenlängen unterhalb der Schriftlinie, z.B. bei g, j, p, q, y. ➔ Schrift, ➔ Schriftgestaltung. S. auch Anhang: ➔ Schriftfamilien, (Typografie).
➔ Schlüsselreiz, ➔ Schleichwerbung.
Werbung, die nicht bewusst wahrgenommen wird, z.B. kurze Einfügungen von Produkten/Markenzeichen oder ultrakurze Werbeeinblendungen (Blitzeinblendungen) in Spielfilmszenen. Sowohl rechtlich wie auch von der Wirksamkeit her umstritten.
➔ Testverfahren (Marktforschung).
Zeitschrift für eine Eliteschicht mit hoher Kaufkraft und/oder hohem Bildungsstand.
Aufwertung und Anreicherung der Adresskartei (Datenbank) mit individuellen Merkmalen, wie persönliche Namen, Titel: Geburtsdaten etc. zur intensiveren und zielgruppengenaueren Ansprache. Das U. sollte regelmäßig erfolgen. ➔ Direct Mailing, ➔ Fill-in-Brief.
Recht zum Schutz des Schöpfers von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Geschützt sind Sprachwerke, Werke der Baukunst, Tanz- und Pantomimenkunst, Filme, Zeichnungen, Gemälde, Grafiken, künstlerische Fotografien, Übersetzungen u.a. Grundsätzlich ist das U. nicht veräußerbar. Es können nur &K;Nutzungsrechte vergeben (verkauft) werden. Auch an einem verkauften Gemälde behält der Urheber sein U.! Das U. währt bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (für Fotografien gelten nur 25 Jahre). Das U. ist international geschützt durch das Welturheberrechtsabkommen. ➔ Ideenklau, ➔ Ideenschutz. Siehe Anhang!
Universal Resource Locator: Adresse (Name) für eine beliebige Information im ➔ Internet. Die jeweilige URL existiert weltweit nur einmal und erleichtert die Kommunikation im ➔ World Wide Web. ➔ DNS, ➔ Domain.
ein für öffentliche Nachrichten eingerichtetes “Schwarzes Brett“ im ➔ Internet. Auf die “gepostete“ Nachricht können beliebig viele Teilnehmer reagieren.
Nutzer, Kunde, Verwender.
Online-Vermarkter identifizieren den Browser des Users, registrieren sein Surfverhalten und legen genaue Kundenprofle an, um ihm spezielle Werbebanner auf den Bildschirm zu schicken. Geschieht meist mit Hilfe von Cookies. Kritiker fürchten, das User-Tracking könne zu gläsernen Kunden führen.
Unique Selling Proposition: Einzigartiger Vorteil und marketingbestimmendes Merkmal eines Produktes, einer Marke, an dem die Werbung vorrangig anknüpft und das die Differenzierung zu anderen (Konkurrenz-)Produkten/Marken sicherstellt. ➔ Markenname, ➔ Markenpositionierung. S. auch: ➔ Werbeplattform.
Druckfarbe, die im UV-Licht sofort trocknet und damit eine rasche Weiterverarbeitung der Drucksache zulässt (Drucktechnik).
Gesetz gegen den ➔ Unlauteren Wettbewerb. S. auch: Anhang (Wettbewerbsrecht).
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