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Berechnungssysteme, die abhängig von der individuellen Vereinbarung zwischen Agentur und Auftraggeber sind. Es existieren verschiedene Modelle und Praktiken, hier die gängigen:
- Die Agentur handelt mit Verlagen, Media-Dienstleistern und/oder anderen Fremdanbietern eine Vermittlungsprovision von üblicherweise 15% aus. Bei entsprechender Beauftragung durch die Agentur wird diese Vergünstigung an den Werbungtreibenden (Kunden) weitergegeben. Dafür berechnet die Agentur 17,65 % Service-Fee
- auf den gesamten Nettoumsatz des Werbungtreibenden
oder
- auf alle Fremdkosten
oder
- auf alle streufähigen Medienpositionen (sprich alle Schaltkosten für Anzeigen, Plakate, TV- oder Rundfunk-Spots).
- 2. Die Agentur verzichtet auf die Service-Fee und behält die Agenturprovisionen der Fremdanbieter ein. Fremdrechnungen werden also von der Agentur abzüglich 15% bezahlt, aber voll an den Kunden weiterberechnet.
- 3. Die Mischform der oben genannten Abrechnungssysteme gestaltet sich durch das Einbehalten der Agenturprovision bei Anzeigen-, Spot- und Plakat-Schaltkosten und das Berechnen von 2-5 % Service-Fee auf Druck-/Produktionskosten und Fremdkosten wie Fotografen usw.